Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

I. Allgemeines
Wir führen alle Verkäufe, Lieferungen und andere Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen aus. Alle Vereinbarungen, auch Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch uns. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.

II. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Eigentum und die Urheberrechte an Mustern, Proben, Zeichnungen, Abbildungen und anderen Unterlagen, die im Zusammenhang mit unserem Angebot dem Kunden überlassen werden, verbleiben bei uns. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise gelten ab Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der umseitig genannten Bankkonten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Zölle, Einfuhrabgaben und dergleichen trägt der Kunde bei Lieferung ins Ausland.

III. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung fällig, sofern der Vertrag keine besonderen Zahlungsbedingungen erhält. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung sind wir berechtigt ohne Mahnung vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) p.a. zu berechnen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehnung bleibt vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. In Zahlung genommene Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder andere nach Vertragsabschluss uns bekanntgewordene Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, können die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge haben und berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Lieferung, Annahme, Erfüllungsort
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Für alle Aufträge erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Herstellerwerk oder ab unserem Lager, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Schäden, die während des Transports oder am Bestimmungsort entstehen, wird nicht gehaftet. Der Besteller hat vor Übernahme der Ware deren Beschädigung oder Verlust dem Transportunternehmer anzuzeigen und diesem den Schadensanspruch anzumelden. Werden wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um den zur Beseitigung des Hinderungsgrundes notwendigen Zeitraum und um eine angemessene Anlaufzeit. Wird uns durch solche Zustände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferfrist frei. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

V. Rücknahme
Vorausgesetzt, dass die gelieferte Charge noch vorrätig ist, kann die Rücknahme von Lagerware innerhalb von 30 Tagen gegen 10% Kostenabzug erfolgen. Die Rücknahme von Bestellware und Sonderposten ist nicht möglich.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge und Verjährung
Der Kunde hat unsere Lieferungen unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen usw. sorgfältig zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich und detailliert schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Anlieferung. Zeigt sich ein vor Übergabe vorhandener Mangel erst später (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenso unverzüglich und schriftlich nach seiner Entdeckung anzuzeigen, spätestens innerhalb von 2 Wochen. Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel, Fehlmengen usw. ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Arglist zur Last. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Haben wir nacherfüllt oder Ersatz geliefert, so haften wir hierfür wie für unsere ursprünglich gelieferten Produkte nach diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Kunde verliert alle Gewährleistungsansprüche, wenn er die von uns gelieferten Produkte unsachgemäß installiert, lagert oder behandelt, sie verändert oder bearbeitet. Alle Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängel verjähren einheitlich nach 1 Jahr seit Übergabe der Produkte.

VII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer getilgt sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Werden die gelieferte Ware oder die daraus hergestell-
ten Sachen vom Käufer weiterveräußert oder in ein Grundstück eines Dritten eingebaut, so dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks des Dritten werden, gehen die für den Verkäufer aus der Veräußerung oder dem Einbau entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen seine Abnehmer oder Dritte an uns über. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es nicht. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer / Lieferant im Interesse des Käufers / Abnehmers eingegangen ist.

VIII. Gerichtsstand und abschließende Bemerkung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der an- deren Bestimmungen noch die Wirksamkeit der auf diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beruhenden Verträge im Ganzen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem erwünschten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist 63073 Offenbach am Main, für die Zahlungspflicht des Kunden, dessen Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Begründung der Verpflichtung. Für Kaufleute ist Offenbach am Main – auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen – Gerichtsstand. Auf jeden Fall gilt – auch bei Lieferungen ins Ausland – deutsches Recht.

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